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Alimentenhilfe. Leistungsvereinbarung abgeschlossen
Mit der Änderung der Sozialhilfeverordnung hat der Kanton Luzern die fachlichen Anforderungen an die Sozialdienste bzw. Sozialämter für die Alimentenhilfe (Inkassohilfe und Bevorschussung) vorgeschrieben. Die Gemeinde Wolhusen erfüllt, wie zahlreiche andere Gemeinden auch, die Anforderungen nicht. Sie hat daher mit der Alimenteninkasso Zentralschweiz GmbH, Reiden, eine entsprechende Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese übernimmt per 1. Juni 2023 sämtliche Aufgaben im Bereich der Alimentenhilfe. Die Auszahlung von Bevorschussungen, die Verfügungskompetenz und die Verlustscheinbewirtschaftung der abgeschlossenen Fälle verbleiben im Aufgabenbereich der Gemeinde.