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Allgemeine Leinenpflicht
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine obligatorische Leinenpflicht für Hunde, die sich näher als 50 Meter zum Waldrand oder im Wald aufhalten. Dies gilt aufgrund der Brut- und Setzzeit zum Schutz der Wildtiere und ihrem Nachwuchs. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst. Auch in der übrigen Jahreszeit ist es sinnvoll, Hunde am oder im Wald an der Leine zu führen. Weiter gilt gemäss kantonaler Jagdverordnung ein Leinenzwang in öffentlich zugänglichen Lokalen, soweit nicht nach eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Bestimmungen ein Betretverbot besteht.