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Amtliche Vermessung: Erneuerungsarbeiten in der Gemeinde Wolhusen, Los 10
Die Arbeiten werden bis Februar 2025 von der Firma BSB+Partner, Planer und Ingenieure AG, Langnau i.E., unter der Leitung des eidg. pat. Ingenieur Geometers Hans Grunder, im Auftrag des Kantons Luzern ausgeführt. Fehlende oder veränderte Objekte werden neu vermessen.
Das erweiterte Siedlungsgebiet entspricht bereits den Vorgaben des Bundes, hier werden die Objekte überprüft und aktualisiert. Im übrigen Landwirtschaftsgebiet werden zusätzlich die Grenz- und Situationspunkte aus den bestehenden Akten aufgerechnet und das Fixpunktnetz ergänzt.
Die Kosten der Erneuerungsarbeiten werden von Kanton und Bund getragen. Ausgenommen davon sind Kosten für die aktuellen, baubewilligungspflichtigen Objekte, die im Rahmen der ordentlichen Nachführung erfasst werden - diese Nachführungskosten gehen zu Lasten des Verursachers. Um die Aktualität und die Detaillierung zu prüfen und allenfalls fehlende oder veränderte Objekte neu zu vermessen, müssen teilweise private Grundstücke betreten werden. Gemäss dem Gesetz über die Geoinformation und die amtliche Vermessung (Geoinformationsgesetz, GIG) des Kantons Luzern (SRL Nr. 29) §13 haben die Grundeigentümerinnen und -eigentümer das Betreten der Grundstücke zur Ausübung der Datenerhebung für die amtliche Vermessung zu dulden. Wir bitten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer den beauftragten Vermessungsfachleuten Zutritt zu gewähren und danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Zusammenarbeit.
Die Feldarbeiten der Aktualisierung Bodenbedeckung und Einzelobjekte, mit teilweiser Befahrung mit einem Messauto (3D Mobile Mapping), beginnen in den kommenden Wochen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das für die Erneuerung zuständige Geometerbüro BSB+Partner, Ingenieure und Planer AG in Langnau i.E. (034 420 16 70).
Für die Nachführungsarbeiten und Datenlieferungen der amtlichen Vermessung ist weiterhin das Nachführungsgeometerbüro geopoint lütolf ag in Entlebuch zuständig.