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Drittmeldepflicht
Die Vermieter bzw. Liegenschaftsverwaltungen sind gemäss dem kantonalen Niederlassungsgesetz dazu verpflichtet, sämtliche Mieterwechsel (Zu- und Wegzug, interner Wechsel) von Liegenschaften in der Gemeinde Wolhusen gegenüber den Einwohnerdiensten der Gemeinde Wolhusen zu melden. Die Meldungen der Mieterwechsel (unter anderem auch interner Wechsel und Untermieter) können entweder elektronisch über die Internetseite www.drittmeldung.ch oder per E-Mail an zentraledienste@wolhusen.ch erfolgen. Bei der Zustellung per E-Mail sind jeweils auch die EGID-Nr. und die EWID-Nr. für die korrekte Zuweisung im Gebäude mitzuteilen. Wer der Meldepflicht trotz Mahnung nicht nachkommt, kann mit Busse bestraft werden.
Weitere Informationen sind auf dem Merkblatt zu finden.
Bei Fragen stehen die Zentralen Dienste (Telefon 041 492 66 66, zentraledienste@wolhusen.ch) gerne zur Verfügung.
Einwohnerdienste Wolhusen