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Fälligkeit der Steuern 2022
Die Staats- und Gemeindesteuern 2022 werden am 31. Dezember 2022 zur Zahlung fällig. Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Jahr keine Fälligkeitsanzeigen zugestellt werden. Bei Fragen oder Unklarheiten zu den offenen Steuern steht das Regionale Steueramt Ruswil gerne zur Verfügung.
Weicht die gestellte Rechnung von den effektiven Einkommensverhältnissen ab, muss beim Steueramt eine Anpassung der Rechnung verlangt werden. Ist es nicht möglich, den gesamten Betrag bis Ende Jahr einzuzahlen, wird um Kontaktaufnahme mit dem Regionalen Steueramt Ruswil gebeten, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Für die fristgerechte Überweisung wird bestens gedankt. Bei Fragen steht das Regionale Steueramt Ruswil (Telefon 041 496 70 72 oder E-Mail gerne zur Verfügung.