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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben
Seit Donnerstag fielen in weiten Teilen des Kantons Luzern 30 bis 40 Millimeter Regen. Einzig im nördlichen Kantonsteil war die Regenmenge mit 10 bis 20 Millimeter geringer. Die Gefahr von Waldbränden ist damit noch nicht definitiv gebannt; sie hat sich aber merklich entschärft. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald hat in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und mit den Zentralschweizer Kantonen beschlossen, das Feuerverbot aufzuheben und von «gross» auf «erheblich» – mit besonderer Vorsicht im nördlichen Kantonsteil – zurückzustufen.
Weiterhin Vorsicht geboten
Die Bevölkerung ist weiterhin aufgefordert, nur fest eingerichtete Feuerstellen zu benutzen. Aufgrund des sehr niederschlagsarmen Sommers sind insbesondere die Waldböden, auch nach den jüngsten Niederschlägen, nur oberflächlich befeuchtet. Für tiefwurzelnde Bäume und für das Grundwasser ist noch keine Entspannung eingetroffen und bereits gefallenes Laub kann schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers oder Feuerwerkskörper Brände entstehen.
Aus diesem Grund sind folgende Verhaltensregeln dringend empfohlen:
- keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
- fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
- bei starkem Wind - vornehmlich vor und während Gewittern - wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind
Weitere Informationen zur Waldbrandgefahreneinschätzung, Verhaltensregeln und Massnahmen sind im Internet abrufbar.
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, 041 349 74 00 oder lawa@lu.ch, melden.