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Fristerstreckungsgesuche für Steuererklärungen
Am 31. März 2024 läuft die Einreichungsfrist für die Steuererklärungen der natürlichen Personen ab. Allen, die ihre Steuererklärung bereits eingereicht haben, wird herzlich gedankt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Fristerstreckungen online unter www.steuern.lu.ch - e-Fristerstreckungen erfasst werden können. Fristerstreckungen über den 31. August 2024 und Fristerstreckungen für Steuererklärungen, für welche die 2. Mahnung bereits versandt worden ist, können nicht via Internet beantragt werden. In diesen Fällen können schriftlich begründete Gesuche mit E-Mail oder in Briefform beim Regionalen Steueramt Ruswil (steueramt@ruswil.ch) eingereicht werden, wobei Fristerstreckungen über diese Maximalfristen nur mit grosser Zurückhaltung bewilligt werden.