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Gemeinde budgetiert Ertragsüberschuss
Budget 2023
Der Gemeinderat hat an einer tägigen Klausur am 6. September 2022 sowie an der Sitzung vom 15. September 2022 das Budget der Gemeinde Wolhusen beraten und zuhanden der Stimmberechtigten verabschiedet. Erstmals seit Jahren kann die Gemeinde wieder einen Ertragsüberschuss ausweisen.
Erfolgsrechnung
Das Budget der Erfolgsrechnung sieht einen Ertragsüberschuss von 493'792.55 Franken vor, was gegenüber dem Vorjahresbudget eine Verbesserung um 669'142.55 Franken bedeutet. Der Nettoaufwand im Bereich Bau und Infrastruktur sinkt insbesondere aufgrund Mehreinnahmen bei den Baubewilligungsgebühren sowie personellen Strukturveränderungen im Bereich um rund 95'000 Franken. Erfreulicherweise sinken die Nettokosten der Volksschule Wolhusen gegenüber dem Budget 2022 erneut um rund 300'000 Franken. Grund dafür sind vor allem höhere Gemeinde- und Kantonsbeiträge sowie tiefere Kosten der fusionierten Musikschule. Die Mehrkosten im Bereich Soziales und Gesundheit von 228'000 Franken sind auf höhere Restfinanzierungskosten in Heimen, die geplante Anpassung der Prämienverbilligung sowie zusätzlichen Dienstleistungen bei der Spitex zurückzuführen. Der Nettoertrag im Aufgabenbereich Finanzen steigt um über 640'000 Franken gegenüber dem Vorjahresbudget. Dies ist insbesondere auf einen um 626'900 Franken höheren Finanzausgleichsbeitrag zurückzuführen. Das stark angestiegene Zinsniveau wirkt sich negativ auf die Gemeinderechnung aus. Im Jahr 2023 sind diesbezüglich Mehrkosten von 165'000 Franken berücksichtigt.
Investitionsrechnung
Das Budget der Investitionsrechnung sieht Investitionsausgaben von 3'342'000 Franken und Investitionseinnahmen von 110'000 Franken vor. Davon entfallen Ausgaben von 959'000 Franken auf spezialfinanzierte Bereiche, welche die Erfolgsrechnung nicht belasten.
Grössere Investitionsposten bilden die folgenden Jahrestranchen von bereits bewilligten Sonderkrediten:
- Sanierung Sporthalle Berghof: 500'000 Franken
- Instandsetzung Sportanlage Blindei: 300'000 Franken
- Sanierung Spitalstrasse: 640'000 Franken
- Sanierung Kanalisation Lätten-Wisstannenweid-Burghalde-Strittenmatt: 200'000 Franken
Für betrieblichen Gewässerunterhalt gemäss neuem Wasserbaugesetz sind an verschiedenen Bächen insgesamt rund 280'000 Franken eingestellt.
Aufgaben- und Finanzplan
Aus dem Aufgaben- und Finanzplan 2023 – 2026 lässt sich entnehmen, dass die positive finanzielle Entwicklung der Gemeinde Wolhusen auch in den Planjahren 2024 bis 2026 eine Fortsetzung findet. So wird in den Jahren 2024 und 2025 ein Ertragsüberschuss von 457'000 Franken bzw. 492'000 Franken ausgewiesen. Auch im Jahre 2026 ist noch ein Ertragsüberschuss von 245'000 Franken zu verzeichnen.
Aufgrund der getätigten und anstehenden Investitionen können die kantonalen Vorgaben zu den Finanzkennzahlen weiterhin nicht überall eingehalten werden. So wird beispielsweise die Nettoverschuldung ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner von 4'774 Franken (Rechnung 2021) auf 5'752 Franken (Jahr 2024) zunehmen (Grenzwert: 3'000 Franken). In den Folgejahren ist dank der erwarteten positiven Rechnungsabschlüsse mit einer Verbesserung der Kennzahlen zu rechnen. Weitere Details zum Aufgaben- und Finanzplan 2023 – 2026 können der Botschaft zur Gemeindeabstimmung vom 27. November 2022 entnommen werden.
Der Gemeinderat beschäftigt sich weiterhin intensiv mit der angespannten Finanzlage und überprüft die Umsetzung der an der Klausur im Mai 2021 beschlossenen Massnahmen zur Entlastung des Finanzhaushalts (sog. Stossrichtungen) laufend. Verschiedene Massnahmen mit wesentlichen Auswirkungen wurden bereits umgesetzt. Der Gemeinderat hält an seiner bisherigen Absicht fest, den Steuerfuss auf 2,30 Einheiten zu belassen und allfällige Ertragsüberschüsse – wie es die Gemeindestrategie vorsieht – zum Schuldenabbau zu verwenden.
Weitere Abstimmungsvorlagen vom 27. November 2022
Die Stimmberechtigten werden am kommunalen Urnengang vom 27. November 2022 nebst dem Budget 2023 über zwei weitere kommunale Vorlagen befinden. Zum einen handelt sich um die Totalrevision des Siedlungsentwässerungsreglements (SER) der Gemeinde Wolhusen. Das aktuelle Reglement ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Mit der Totalrevision wird es auf den neusten Stand aktualisiert und an das aktuelle kantonale Muster-Reglement angepasst. Das revidierte SER berücksichtigt die neue Baugesetzgebung und ermöglicht eine verursachergerechte und differenziertere Gebührenerhebung bei Nachverdichtungen. Ausserdem wird eine Rechtsgrundlage für Gemeindebeiträge an Gruppenerschliessungen ausserhalb der Bauzone geschaffen. Die Betriebskosten werden neu zu 40 % mit Grundgebühren (bisher 30 %) und zu 60 % mit Mengengebühren (bisher 70 %) gedeckt. Mit Inkrafttreten des revidierten Reglements werden die Tarifzoneneinteilungen aller Grundstücke überprüft und wo notwendig angepasst.
Zum anderen haben die Stimmberechtigten die externe Revisionsstelle für die Jahre 2023 und 2024 zu bestimmen. Die BDO AG, Luzern, soll dabei für zwei weitere Jahre das Mandat erhalten. Die BDO AG ist bereits seit 2008 die Revisionsstelle der Gemeinde. Die Erfahrungen aus den Revisionsprozessen sind durchwegs positiv. Die Prüfungsarbeiten erfolgten in partnerschaftlicher und konstruktiver Zusammenarbeit. Mit dem Wechsel der Mandatsbetreuer bei der BDO AG ist gewährleistet, dass jeweils ein neuer Fokus gesetzt wird und die Gemeinde immer wieder neue Anregungen für die verschiedenen Verwaltungsbereiche erhält.