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Gemeindeabstimmung vom 28. November 2021
Budget 2022
Der Gemeinderat hat an der Klausur vom 7. September 2021 sowie an der Sitzung vom 16. September 2021 das Budget der Gemeinde Wolhusen beraten und zuhanden der Stimmberechtigten verabschiedet.
Erfolgsrechnung
Das Budget der Erfolgsrechnung sieht bei einem unveränderten Steuerfuss von 2,30 Einheiten einen Aufwandüberschuss von 175'350 Franken vor, was gegenüber dem Budget des Vorjahres eine deutliche Verbesserung von 450'769 Franken bedeutet. Im Bereich Bildung reduziert sich der Nettoaufwand um rund 320'000 Franken, resultierend grossmehrheitlich aus höheren Beiträgen der Anschlussgemeinden und des Kantons auf Basis der Schülerzahlen und tieferen Beiträgen an die Kantonsschule. Positiv ist, dass die durchschnittlichen Kosten pro Lernende/r mittlerweile unter dem kantonalen Durchschnitt liegen. Im Bereich Finanzen zeigt sich die Entwicklung der Steuererträge erfreulich. So rechnet der Gemeinderat im kommenden Jahr mit Mehrerträgen von 120'000 Franken bei den Gemeindesteuern und 150'000 Franken bei den Sondersteuern. Im Bereich Soziales und Gesundheit steigen die Kosten für die wirtschaftliche Sozialhilfe um 320'000 Franken, während die Kosten für die Restfinanzierung um 140'000 Franken und für ambulante und hauswirtschaftliche Leistungen der Spitex um 90'000 Franken sinken.
Investitionsrechnung
Das Budget der Investitionsrechnung sieht Investitionsausgaben von 2'778'000 Franken und Investitionseinnahmen von 127'000 Franken vor. Der Grossteil der Investitionen (1'923'000 Franken) entfällt auf Spezialfinanzierungen und belastet somit die Erfolgsrechnung nicht.
Nicht in der Investitionsrechnung enthalten sind die Ausgaben für die Sanierung der Dreifach-Sporthalle Berghof aufgrund der Schäden des Hagelgewitters vom 28. Juni 2021. Der Gemeinderat wird den Stimmberechtigten einen Sonderkredit und einen Nachtragskredit zum Budget 2022 zur Abstimmung unterbreiten, sobald die Planungsarbeiten abgeschlossen sind und gesicherte Kostenschätzungen vorliegen. Dies wird in der ersten Jahreshälfte 2022 der Fall sein.
Aufgaben- und Finanzplan
Der Aufgaben- und Finanzplan 2022 – 2025 zeigt auf, dass auch für das Jahr 2023 noch mit einem Aufwandüberschuss zu rechnen ist (65'000 Franken). Für die Jahre 2024 und 2025 wird erfreulicherweise ein Ertragsüberschuss ausgewiesen (62'000 Franken bzw. 156'000 Franken). Nicht einkalkuliert sind jedoch die oben erwähnten Investitionen für die Sporthalle Berghof und die daraus resultierenden Abschreibungen, die das Ergebnis in allen Planjahren belasten werden.
Aufgrund der getätigten und anstehenden Investitionen können die kantonalen Vorgaben zu den Finanzkennzahlen weiterhin nicht überall eingehalten werden. So wird beispielsweise die Nettoverschuldung ohne Spezialfinanzierungen pro Einwohner von 4'577 Franken (Rechnung 2020) auf 5'009 Franken im Planjahr 2024 zunehmen. Der Gemeinderat ist jedoch der Ansicht, dass ein konsequenter Investitionsstopp zwar eine Verbesserung der Zahlen, jedoch einen Rückschritt in der Weiterentwicklung der Gemeinde bedeuten würde. Weitere Details zum Aufgaben- und Finanzplan 2022 – 2025 können der Botschaft zur Gemeindeabstimmung vom 28. November 2021 entnommen werden.
Der Gemeinderat beschäftigt sich weiterhin intensiv mit der angespannten Finanzlage und überprüft die Umsetzung der an der Klausur im Mai 2021 beschlossenen Massnahmen zur Entlastung des Finanzhaushalts laufend. Erste Massnahmen mit wesentlichen Auswirkungen wurden bereits umgesetzt. Der Gemeinderat hält aber an seiner bisherigen Absicht fest, den Steuerfuss auf 2,30 Einheiten zu belassen und allfällige Aufwandüberschuss in den kommenden Jahren mit Eigenkapital zu decken. Eine Senkung des Steuerfusses ist aktuell keine Option, da die finanziellen Auswirkungen der Unwetter des Sommers 2021 noch nicht abgeschätzt werden können und ein Schuldenabbau einer Steuersenkung vorgezogen wird.
Weitere Abstimmungsvorlagen vom 28. November 2021
Nebst dem Budget 2022 werden die Stimmberechtigten an der Gemeindeabstimmung vom 28. November 2021 über drei weitere kommunale Vorlagen befinden. Zum einen handelt es sich um die Genehmigung der Abrechnung über den Sonderkredit von 865'000 Franken für die Sanierung der Fenster und Fassade des Gemeindehauses. Bei dieser resultiert eine Kostenunterschreitung von 7'800 Franken.
Zum anderen liegt auch die Abrechnung über den Sonderkredit von 920'000 Franken für die Erweiterung des Nahwärmeverbunds Berghof vor. Aufgrund der Kreditüberschreitung um 193'000 Franken werden die Stimmberechtigten einen Zusatzkredit zu bewilligen haben. Grund für die Mehrkosten waren die in der Sonderkreditsumme fälschlicherweise nicht enthaltene Mehrwertsteuer, eine geänderte Linienführung sowie zusätzlich realisierte Hausanschlüsse.
Bei der dritten Vorlage handelt es sich um die Totalrevision des Reglements der Feuerwehr Wolhusen. Das neue Reglement sieht vor, dass die Wasserversorgungen für das Hydrantenwesen zuständig sind und die Anzahl Mitglieder in der Feuerwehrkommission reduziert wird. Ausserdem wird das bestehende Reglement aus dem Jahre 2005 an die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Weitere Details zu den Abstimmungsvorlagen können der Botschaft entnommen werden, die die Stimmberechtigten bis spätestens 5. November 2021 erhalten werden.