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Gemeindezuweisung: Stand in Wolhusen
Können die dem Kanton zugewiesenen Asylsuchenden und Schutzbedürftigen in den bestehenden Unterkünften nicht mehr untergebracht werden, kann der Kanton gemäss Sozialhilfegesetzgebung die Einwohnergemeinden verpflichten, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Fluchtbewegungen von Schutzsuchenden aus der Ukraine setzt die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) im Auftrag der Luzerner Regierung aktuell die Zuweisung an die Gemeinden um. Gemäss dem vom Regierungsrat festgelegten Verteilschlüssel haben die Gemeinden pro 1'000 Einwohnende 23,5 Unterbringungsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung zu stellen. Per 1. September 2022 gilt ein Erfüllungsgrad 75%, bis zum 1. Dezember 2022 ein Erfüllungsgrad von 90%. Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll nicht erfüllen, haben eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Ersatzabgaben werden an jene Gemeinden umverteilt, die ihr Aufnahmesoll übererfüllen.
Die Gemeinde Wolhusen gehört zu den sechs Gemeinden des Kantons Luzern, die ihr Aufnahmesoll bereits vor Aktivierung der Gemeindezuweisung im Juni 2022 zu über 100% erreichten und deshalb im Unterschied zu den 74 anderen Luzerner Gemeinden keinen Zuweisungsentscheid erhielten.
Per 1. September 2022 hielten sich in Wolhusen 117 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auf. Dies entspricht einer Quote von 121%. Aufgrund dieser Ausgangslage ist die Gemeinde Wolhusen derzeit nicht gezwungen, weitere Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.