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Klausur des Gemeinderates
An der jährlich stattfindenden, zweitägigen Klausurtagung vom 11./12. Mai 2023 im Landgasthof, Menzberg, setzte sich der Gemeinderat intensiv mit strategischen Geschäften auseinander. Hauptthemen waren die Überprüfung der Zielerreichung des laufenden Legislaturprogramms 2020 – 2024, das Projekt Prioris und die Diskussion der zukünftigen Herausforderungen in der Entwicklung der Gemeinde. Schliesslich wurden die verschiedenen Termine für das nächste Jahr festgelegt.
Im kommenden Jahr stehen die Neuwahlen der Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsdauer 2024 – 2028 an. Anlässlich der Klausur befasste sich der Gemeinderat auch mit möglichen Veränderungen in seiner Zusammensetzung. Dabei teilte Gemeindepräsident Bruno Duss (parteilos) mit, sich im Frühling 2024 der Wiederwahl stellen zu wollen. Ebenso bekundeten die drei Gemeinderatsmitglieder Gregor Kaufmann (Die Mitte), Hanspeter Streit (FDP.Die Liberalen) und Lisbeth Wicki-Blum (Die Mitte) ihren Willen, sich für weitere vier Jahr wählen zu lassen. Die Kandidaturen erfolgen in Absprache mit den Parteien. Bereits bekannt ist, dass Gemeindeammann Willi Bucher (Die Mitte) per Ende August 2024 in Pension gehen und deshalb nicht mehr antreten wird.
Auf die neue Legislatur 2024 – 2028, die am 1. September 2024 beginnt, soll in der Gemeinde Wolhusen das Geschäftsführermodell eingeführt werden. Die Urnenabstimmung über die entsprechende Teilrevision der Gemeindeordnung findet am Sonntag, 18. Juni 2023, statt. Mit dem Geschäftsführermodell wird die Gemeindeverwaltung nicht mehr durch einen vom Volk gewählten Gemeindeammann und Delegierten des Gemeinderates geführt, sondern durch einen Geschäftsführer, der vom Gemeinderat angestellt wird. Der Gemeinderat wird neu aus dem Gemeindepräsidium und vier weiteren Mitgliedern des Gemeinderates bestehen. Somit wird nicht (mehr) ein neuer Gemeindeammann, sondern ein neues Mitglied des Gemeinderates zu wählen sein. Dieses neue Gemeindeführungsmodell wird eingeführt, wenn die Stimmberechtigten der Teilrevision der Gemeindeordnung zustimmen.