News
Meldepflicht bei Mieterwechsel (Drittmeldepflicht)
Die Vermieter bzw. Liegenschaftsverwaltungen sind gemäss dem kantonalen Niederlassungsgesetz dazu verpflichtet, sämtliche Mieterwechsel (Zu- und Wegzug, interner Wechsel) von Liegenschaften in der Gemeinde Wolhusen gegenüber den Einwohnerdiensten der Gemeinde Wolhusen zu melden. Die Meldungen der Mieterwechsel (unter anderem auch interner Wechsel und Untermieter) können ganz einfach auf www.drittmeldung.ch oder per E-Mail an zentraledienste@wolhusen.ch erfolgen. Bei der Zustellung per E-Mail sind jeweils auch die EGID-Nr. (Eidgenössische Gebäudeidentifikator-Nummer) und die EWID-Nr. (eidgenössische Wohnungsidentifikator-Nummer) für die korrekte Zuweisung im Gebäude mitzuteilen. Wer der Meldepflicht trotz Mahnung nicht nachkommt, kann mit Busse bestraft werden.