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Nach Unwetter: Kantonaler Sonderbeitrag für energetische Sanierung
Der Regierungsrat hat Sonderbeiträge für energetische Sanierungen bei Totalschäden infolge der Unwetter (insb. Hagelschlag vom 28. Juni 2021) beschlossen. Die Bedingungen für die Förderbeiträge können dem Merkblatt "Unwetterschäden Juni 2021" entnommen werden. Für weitere Auskünfte kann die zuständige kantonale Dienststelle Umwelt und Energie (Telefon 041 412 32 32, E-Mail energie@umweltberatungluzern.ch) kontaktiert werden.
Infoblatt Kantonaler Sonderbeitrag für energietechnische Sanierungen