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Provisorische Steuerrechnung 2024
Kürzlich haben alle Steuerkunden vom Regionalen Steueramt Ruswil die provisorische Steuerrechnung 2024 erhalten. Diese Steuerrechnung ist bis spätestens am 31. Dezember 2024 zahlbar. Weitere Einzahlungsscheine können beim Regionalen Steueramt Ruswil oder direkt über den Onlineschalter unter www.ruswil.ch bestellt werden. Grundlage für die provisorische Steuerrechnung 2024 ist die Selbstdeklaration 2023. Für alle Steuerkunden, welche die Steuererklärung 2023 noch nicht eingereicht haben, werden die Steuerfaktoren vom Vorjahr übernommen. Die provisorische Rechnung 2024 muss ungefähr dem Einkommen 2024 entsprechen. Trifft dies nicht zu, können die neuen Einkommenswerte dem Steueramt mitgeteilt werden. Für die korrekte provisorische Steuerrechnung ist der Steuerkunde verantwortlich. Bei Fragen erteilt das Regionale Steueramt Ruswil gerne Auskunft (041 496 70 70, steueramt@ruswil.ch).
Der Jahreszinssatz für Vorauszahlungen und zu viel bezahlte Steuern (positiver Ausgleichszins) beträgt im Jahr 2024 1,25 Prozent. Der Jahreszinssatz für zu niedrige oder verspätete Zahlungen (negativer Ausgleichszins) beträgt im Jahr 2024 1,25 Prozent.