News
Publikation Einbürgerung
- Familie Sven und Andrea Fischer, von Deutschland, Weidhalde 7, Wolhusen
Gemäss Art. 10 der Verordnung über die Bürgerrechtskommission der Gemeinde Wolhusen werden die Namen der gesuchstellenden Personen vor der Behandlung in der Bürgerrechtskommission öffentlich bekannt gemacht. Jedem Stimmberechtigten von Wolhusen steht das Recht zu, sich während einer Frist von 20 Tagen zu den Gesuchen zu äussern. Die Eingabefrist läuft vom 28. April bis 17. Mai 2023. Allfällige Angaben sind in mündlicher oder schriftlicher Form an die Sachbearbeiterin Bürgerrecht, Ricarda Roos, Menznauerstrasse 13, 6110 Wolhusen, oder ein Mitglied der Bürgerrechtskommission zu richten.
Anonyme Stellungnahmen an die Kommission können nicht berücksichtigt werden.
Bürgerrechtskommission Wolhusen