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Publikation Einbürgerung
- Familie Sediqi, 'Chodja' Nabiullah und Fereba, mit Haris, von Afghanistan, Kommetsrüti 43, Wolhusen
Gemäss Art. 10 der Verordnung über die Bürgerrechtskommission der Gemeinde Wolhusen werden die Namen der gesuchstellenden Personen vor der Behandlung in der Bürgerrechtskommission öffentlich bekannt gemacht. Jedem Stimmberechtigten von Wolhusen steht das Recht zu, sich während einer Frist von 20 Tagen zu den Gesuchen zu äussern. Die Eingabefrist läuft vom 18. Oktober bis am 6. November 2024. Allfällige Angaben sind in mündlicher oder schriftlicher Form an die Sachbearbeiterin Bürgerrecht, Ricarda Roos, Menznauerstrasse 13, 6110 Wolhusen, oder ein Mitglied der Bürgerrechtskommission zu richten.
Anonyme Stellungnahmen an die Kommission können nicht berücksichtigt werden.
Bürgerrechtskommission Wolhusen