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Sanierung Sporthalle Berghof: Sonderkredit von 7,93 Mio. Franken
Orientierungsversammlung
Montag, 24. Januar 2022. Interessierte Personen sind herzlich eingeladen, sich über die kommunale Abstimmungsvorlage vom 13. Februar 2022 und aktuelle Gemeindegeschäfte orientieren zu lassen. Für die Veranstaltung gilt eine Zertifikatspflicht. Vorbehalten bleiben Änderungen der Covid-Bestimmungen von Bund und Kanton. Der Gemeinderat freut sich auf zahlreiches Erscheinen.
Der Gemeinderat hat für Sonntag, 13. Februar 2022, eine kommunale Volksabstimmung über einen Sonderkredit von CHF 7,93 Mio. für die Wiederinstandstellung und Sanierung der Sporthalle Berghof angeordnet. Ausgearbeitet wurde das Projekt durch die vom Gemeinderat eingesetzte Steuergruppe. Dieser stand eine Begleitgruppe mit Vertretungen der Ortsparteien und der Wolhuser Sportvereine beratend zur Seite.
Das Projekt sieht im Wesentlichen vor, dass die Halle in den Ursprungszustand vor dem schweren Hagelgewitter vom 28. Juni 2021 zurückversetzt wird. An der Art und Weise der Nutzung ändert sich dabei nichts. Der Gemeinderat hält an seiner Strategie fest, dass die Sporthalle Berghof keine Mehrzweckhalle sein soll. Die Halle dient weiterhin primär dem Schulsport und sekundär dem Vereinssport. Für die kulturellen Vereine steht der Saal im Rössli ess-kultur zur Verfügung.
- Die gesamte Gebäudehülle, Dach und Wände werden nach heutigen wärmetechnischen Anforderungen instandgesetzt.
- Es werden Vorinvestitionen vorgenommen, um zu einem späteren Zeitpunkt eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach montieren zu können. Die PV-Anlage selber ist nicht Bestandteil des Projekts.
- Das Gebäude wird soweit ertüchtigt, dass die Statik und die Erdbebensicherheitsvorgaben gemäss heutigen Normen eingehalten werden können.
- Die technischen Installationen wie Lüftung, Heizung und Elektro sowie das Notfall- und Brandschutzkonzept werden den heutigen Normen angepasst.
- Die Schnitzelgrube im Gymnastikraum wird entfernt. Als Ersatz werden hochleistungsfähige Matten angeschafft.
An den Sanierungskosten beteiligt sich die Gebäudeversicherung des Kantons Luzern (GVL) mit einem Beitrag von 3'385'000 Franken. Dieser beinhaltet einerseits die Übernahme der Kosten für die Räumung und den Abbruch sowie für die Erstellung des Notdaches, die auf 800'000 Franken geschätzt werden. Andererseits leistet die GVL einen Pauschalbeitrag von 2'585'000 Franken an die Wiederinstandsetzung des Gebäudes. Dieser Beitrag entspricht dem Betrag, der nötig wäre, um die Sporthalle Berghof in den Zustand vor dem verheerenden Hagelgewitter zurückzuversetzen. Dass der GVL-Beitrag nicht höher ausfällt, ist vor allem darin begründet, dass zusätzliche Investitionen erforderlich sind, damit die inzwischen geänderten, verschärften rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise die Normen in Bezug auf die Erdbebensicherheit oder der Notfall- und Brandschutz.
Einen weiteren namhaften Beitrag an die Sanierung erhält die Gemeinde Wolhusen von der Sachversicherung (574'000 Franken). Weitere Beiträge im Umfang von gesamthaft 151'000 Franken werden aus dem Sonderbeitrag für energetische Sanierungen bei Totalschaden, dem Gebäudeprogramm und von Swisslos Sportfonds erwartet. Die Nettobelastung für die Gemeinde Wolhusen beträgt demnach noch 3,82 Mio. Franken, was noch etwas weniger als der Hälfte der Sanierungskosten entspricht.
Geprüft wurde auch ein Neubau der Sporthalle Berghof anstelle einer Sanierung. Vergleiche mit anderen Objekten zeigten jedoch, dass ein Neubau deutlich teurer wäre. Gemäss Grobkostenschätzungen wird von einem Betrag in der Grössenordnung von 10 bis 11 Mio. Franken ausgegangen. Hinzu kommen höhere Ausgaben für zusätzliche Planungen und den längeren Betrieb der Provisorien.
Der Gemeinderat wird den Stimmberechtigten zuzüglich zum Sonderkredit einen Nachtragskredit zum Budget 2022 von 6,3 Mio. Franken beantragen. Dieser Betrag deckt die im Rahmen des Sonderkredits zu tätigenden Investitionen im Rechnungsjahr 2022 ab. Der Nachtragskredit ist nötig, da im Budget 2022 kein Investitionskredit für die Sanierung der Sporthalle Halle enthalten ist. Der Gemeinderat hofft, dass die sanierte Halle bis Mitte 2023 bezugsbereit ist. Der genaue Zeitpunkt wird stark vom weiteren Projektverlauf abhängen.
Die Controllingkommission empfiehlt den Stimmberechtigten, dem Sonderkredit und dem Nachtragskredit zum Budget 2022 für die Sanierung der Sporthalle Berghof zuzustimmen. Detaillierte Angaben zur Abstimmungsvorlage können der Botschaft entnommen werden. Diese wird den Stimmberechtigten bis spätestens 21. Januar 2022 zugestellt.