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Steuererklärung 2022
Die ersten Steuererklärungen 2022 sind bei den Steuerkunden eingetroffen. Die Zustellung erfolgt bekanntlich etappenweise. Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist auf den persönlich zugestellten Steuerunterlagen aufgedruckt. Es besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung vor Ablauf der Frist im Internet, per E-Mail oder per Telefon zu beantragen.
Die Steuersoftware kann auf der Website der Dienststelle Steuern www.steuern.lu.ch heruntergeladen werden. Dort sind auch Erklär-Videos aufgeschaltet, welche beim Ausfüllen behilflich sein können. Der Steuererklärung ist ein Flyer beigelegt, woraus die wichtigsten Hinweise zur Software ebenfalls ersichtlich sind.
Die Steuerkunden haben wiederum die Möglichkeit, Vorauszahlungen für das aktuelle Steuerjahr zu leisten. Ein Blanko-Einzahlungsschein 2023 liegt der Steuererklärung 2022 bei. Für jedes Steuerjahr wird ein separates Steuerkonto geführt. Deshalb sind für Zahlungen an die Staats- und Gemeindesteuern 2023 die neuen Einzahlungsscheine zu verwenden. Das Regionale Steueramt Ruswil bedankt sich für die Anpassung der Daueraufträge.
Die Bundessteuerrechnungen 2022 werden Ende Februar 2023 verschickt. Allgemeiner Fälligkeitstermin für die direkte Bundessteuern 2022 ist der 31. März 2023.
Bei Fragen steht das Regionale Steueramt Ruswil (Telefon 041 496 70 70 oder E-Mail steueramt@ruswil.ch) gerne zur Verfügung.