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Die ersten Steuererklärungen 2023 sind bei den Steuerkunden eingetroffen. Die Zustellung erfolgt bekanntlich etappenweise. Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist auf den persönlich zugestellten Steuerunterlagen aufgedruckt. Es besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung vor Ablauf der Frist im Internet, per E-Mail oder per Telefon zu beantragen. Die Steuersoftware kann auf der Website der Dienststelle Steuern www.steuern.lu.ch heruntergeladen werden. Dort sind auch Erklär-Videos aufgeschaltet, welche beim Ausfüllen behilflich sein können.
Die Steuerkunden haben wiederum die Möglichkeit, Vorauszahlungen für das aktuelle Steuerjahr zu leisten. Ein Blanko-Einzahlungsschein 2024 liegt der Steuererklärung 2023 bei. Für jedes Steuerjahr wird ein separates Steuerkonto geführt. Deshalb sind für Zahlungen an die Staats- und Gemeindesteuern 2024 die neuen Einzahlungsscheine zu verwenden. Das Regionale Steueramt Ruswil bedankt sich für die Anpassung der Daueraufträge.
Die Bundessteuerrechnungen 2023 werden Ende Februar 2024 verschickt. Allgemeiner Fälligkeitstermin für die direkte Bundessteuern 2023 ist der 31. März 2024.
In den Jahren 2017 bis 2023 wurden keine Ausgleichszinsen vergütet bzw. erhoben (Zinssatz 0 %). Im Kalenderjahr 2024 beträgt der positive sowie der negative Ausgleichszinssatz ab 1. Januar 1,25 %. Dieser positive bzw. negative Ausgleichszinssatz kommt ab 1. Januar 2024 sowohl für die Steuerperiode 2023 wie auch für ältere Steuerperioden, für die bis 31. Dezember 2023 noch keine definitive Veranlagung vorliegt, zur Anwendung.
Bei Fragen steht das Regionale Steueramt Ruswil (Telefon 041 496 70 70 oder E-Mail steueramt@ruswil.ch) gerne zur Verfügung.