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Teilrevision Ortsplanung. Informationsveranstaltung am 15. Januar 2024
Die heutige Ortsplanung der Gemeinde Wolhusen ist seit mehr als vier Jahren in Kraft. Seither hat sich die Erfahrung in der Anwendungspraxis des Bau- und Zonenreglements (BZR) bei konkreten Bauvorhaben erweitert. Ausserdem erfolgten Änderungen an der übergeordneten Gesetzgebung und Praxis. Deshalb beabsichtigt der Gemeinderat Wolhusen, die kommunalen (Planungs-)Instrumente anzupassen. Er hat daher gestützt auf §§ 61 ff. PBG das Ortsplanungsverfahren in Form einer Teilrevision eingeleitet. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern hat sich im Rahmen der Vorprüfung mit Bericht vom 23. November 2023 zu den geplanten Anpassungen geäussert.
Der Gemeinderat lädt nun in einem nächsten Schritt die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Ortsplanungsverfahren ein und orientiert an der öffentlichen Informationsveranstaltung vom Montag, 15. Januar 2024, 19:30 Uhr, Saal Rössli ess-kultur, generell über die vorgeschlagenen Anpassungen im Zonenplan und im Bau- und Zonenreglement. Die Entwürfe der Planungsunterlagen können vom 15. Januar bis 9. Februar 2024 im Sinne von § 6 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) bei der Gemeinde, Regionales Bauamt Wolhusen, und auf der Homepage der Gemeinde Wolhusen (www.wolhusen.ch) eingesehen werden. Alle Personen, Organisationen und Behörden können zu den vorliegenden Planungsvorhaben Meinungsäusserungen und Stellungnahmen abgeben. Eine Beschränkung des Teilnehmerkreises besteht nicht.
Aufgrund der Eingaben aus der Bevölkerung wird die Planung gegebenenfalls anschliessend nochmals überarbeitet. Danach erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2024 die öffentliche Auflage, bei der die Direktbetroffenen Einsprache erheben können. Über die Teilrevision der Ortsplanung entscheiden letztlich die Stimmberechtigten an der Urne.