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Teilrevision Ortsplanung. Öffentliche Auflage
Aufgrund von Erfahrungen in der Anwendungspraxis des Bau- und Zonenreglements und infolge revidierter Gesetzgebung und Praxisänderung auf kantonaler Ebene, beabsichtigt der Gemeinderat, die kommunalen Planungsinstrumente den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Gleichzeitig werden vereinzelt Umzonungen und Ergänzungen am Bau- und Zonenreglement sowie geringfügige Anpassungen an den Gewässerräumen und den Waldfeststellungen vorgenommen.
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zur Teilrevision der Ortsplanung, die am 9. Februar 2024 zu Ende ging, wurden 10 Stellungnahmen eingereicht. Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Mitwirkenden herzlich für die Teilnahme und ihren wertvollen Beitrag. Er hat die Eingaben geprüft und wo erforderlich Ergänzungen an den Planungsunterlagen vorgenommen. Wesentlichste Änderung ist die Ergänzung des Bau- und Zonenreglements mit detaillierteren Vorgaben zur Umgebungsgestaltung.
Vom 25. März bis 23. April 2024 findet nun die öffentliche Auflage zur Teilrevision der Ortsplanung statt. Die Unterlagen liegen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Wolhusen, Regionales Bauamt, während den ordentlichen Öffnungszeiten (Montag – Freitag, 08:00 – 11:45 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr) zur Einsicht auf und können im Internet unter www.wolhusen.ch eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Wolhusen, Menznauerstrasse 13, Postfach 165, 6110 Wolhusen, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Einsprachebefugnis richtet sich nach § 207 PBG.
Am Montag, 15. April 2024, 17 bis 20 Uhr, wird im Gemeindehaus Wolhusen eine Fragestunde zur Teilrevision der Ortsplanung angeboten. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung bis Mittwoch, 10. April 2024, an den Bereich Bau und Infrastruktur (Telefon 041 492 66 80, E-Mail bau-infrastruktur@wolhusen.ch) gebeten.