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Wegfall Gemeindearbeitsamt
Infolge Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes werden die Arbeitslosenanmeldungen bei den kommunalen Gemeindearbeitsämtern künftig wegfallen. Sämtliche Anmeldungen zur Arbeitsvermittlung und zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung haben ab dem 1. April 2021 ausschliesslich via Zugangsplattform oder bei der zuständigen Amtsstelle zu erfolgen. Als zuständige Stellen gelten die Arbeitslosenkasse WAS (Wirtschaft Arbeit Soziales) in Luzern sowie das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV in Wolhusen.