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Zugang Schmittelibach. öffentliche Planauflage
Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern führt gemäss § 17 des Wasserbaugesetzes (WBG, SRL 760) und Art. 5 Absatz 2 des Verordnung des Bundes über den Wald (WaV, SR 921.01) folgende öffentliche Planauflage durch:
Das Wasserbauprojekt und das Rodungsgesuch liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, von Mittwoch, 3. April 2024 bis Montag, 22. April 2024, auf dem regionalen Bauamt Wolhusen zur Einsichtnahme auf.
Weitere Informationen und Unterlagen sehen Sie unter: www.lu.ch/verwaltung/BUWD/buwd_bekanntmachungen_planauflagen