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Zusammenarbeit im Bereich Sozialhilfe
Seit 1. Februar 2023 ist die neue Sozialhilfeverordnung in Kraft. Neu geregelt wurden dabei die fachlichen Mindestanforderungen an die Sozialdienste im Kanton Luzern. Neben der Aus- und Weiterbildung wird auch die vorhandene Praxiserfahrung der in der Sozialhilfe tätigen Fachpersonen berücksichtigt.
Die Gemeinde Wolhusen kann die Vorgaben an die Fachlichkeit erfüllen. Damit auch für die Gemeinde Werthenstein die Anforderungen langfristig erfüllt werden können, gehen die Gemeinden per 1. September 2024 eine Zusammenarbeit im Bereich der Sozialhilfe ein. Die Gemeinde Werthenstein wird dabei gewisse Leistungen von der Gemeinde Wolhusen beziehen, um die kantonalen Vorgaben erfüllen zu können. Die Entscheidungskompetenz verbleibt trotz der teilweisen Auslagerung bei der Gemeinde Werthenstein. Deren Bürgerinnen und Bürger, welche ein Anliegen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe haben, können sich weiterhin an ihre Gemeinde wenden.