Aktuelles
Gemeinde budgetiert ein Minus für das kommende Jahr
Abstimmungsvorlagen vom 24. November 2024
Die Stimmberechtigten werden am kommunalen Urnengang vom Sonntag, 24. November 2024, über folgende fünf kommunale Vorlagen befinden:
- Budget 2025
- Bestimmung Revisionsstelle für die Jahre 2025 und 2026
- Abrechnung Sonderkredit Sanierung Sporthalle Berghof
- Änderung öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Wasserversorgung im Siedlungsgebiet von Wolhusen
- Teilrevision Ortsplanung
Budget 2025
Der Gemeinderat hat an einer tägigen Klausur am 3. September 2024 sowie an der Sitzung vom 12. September 2024 das Budget der Gemeinde Wolhusen beraten und zuhanden der Stimmberechtigten verabschiedet.
Erfolgsrechnung
Das Budget 2025 der Erfolgsrechnung sieht einen Aufwandüberschuss von 361'613.15 Franken vor, obwohl der Gemeinderat zahlreiche Kürzungen und Korrekturen im Entwurf des Budgets vorgenommen hat. Dabei haben verschiedene Gründe zu diesem negativen Budgetergebnis geführt.
Im Aufgabenbereich Bildung werden Mehrkosten von über 740'000 Franken erwartet. Der Hauptgrund dafür sind höhere Personalkosten, da im Sommer 2023 aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen auf der Primarstufe zwei zusätzliche Klassen eröffnet werden mussten. Weiter steigt der Gemeindebeitrag an den kantonalen Sonderschulpool gegenüber dem Vorjahr um 47.00 Franken pro Einwohner, was Mehraufwendungen von über 230'000 Franken verursacht.
Weitere wesentliche Kostensteigerungen von 1,5 Millionen Franken sind im Aufgabenbereich Soziales und Gesellschaft auszumachen. Der durch die demografische Entwicklung bewirkte Anstieg der stationären Pflege, die hohe Bettenauslastung im Wohn- und Pflegezentrum Berghof sowie der Anstieg der Pflegetaxen führt zu einem Kostenwachstum von 285'000 Franken. Auch bei der Haus- und Krankenpflege werden höhere Ausgaben von 162'000 Franken kalkuliert, die vor allem auf die Tariferhöhung pro erbrachte Pflegestunde bei der Spitex Region Entlebuch zurückzuführen sind. Zudem steigen aufgrund des Bevölkerungswachstums und der höheren Pro-Kopf-Beiträge die Kosten im Sozialversicherungswesen um rund 220'000 Franken.
Dafür steigt der Nettoertrag im Aufgabenbereich Finanzen um 1,7 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahresbudget. Dies ist insbesondere auf Mehrerträgen bei den Gemeindesteuern, den Sondersteuern und den höher verfügten Finanzausgleich zurückzuführen. Das steigende Zinsniveau bewirkt Mehrkosten von 80'000 Franken.
Investitionsrechnung
Das Budget der Investitionsrechnung sieht Investitionsausgaben von 3'869'000 Franken und Investitionseinnahmen von 200'000 Franken vor. Dabei gilt es zu beachten, dass 1'998'000 Franken der Ausgaben auf spezialfinanzierte Bereiche entfallen und somit nicht mit Steuergeldern finanziert werden.
Die grössten Investitionsposten bilden:
- Bushof und Park+Ride-Anlage inkl. Begrünung beim Bahnhof: 928'000 Franken
- Sanierung Aussenanlagen und Parkplätze Schul- und Sportanlage Berghof: 790'000 Franken (Sonderkreditsumme 2'300'000 Franken)
- Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 232, GB Wolhusen: 320'000 Franken
- Sanierung Brücke Blindei: 247'000 Franken
Aufgaben- und Finanzplan
Gestützt auf den Aufgaben- und Finanzplan 2025 – 2028 erwartet der Gemeinderat, dass sich die finanzielle Situation der Gemeinde Wolhusen weiter stabilisiert. Aufgrund der getätigten und anstehenden Investitionen können die kantonalen Vorgaben zu den Finanzkennzahlen jedoch weiterhin nicht überall eingehalten werden, doch sind die Aussichten positiv. Die Nettoschuld pro Einwohner (Grenzwert: 2'500 Franken) sinkt von 7'269 Franken (Budget 2024) auf 7'079 Franken (Budget 2025) und fällt bis ins Planjahr 2028 unter die 6'000-Franken-Marke.
Der Gemeinderat hat im Jahr 2021 Stossrichtungen, d.h. kurz- wie auch mittel- und langfristige Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Lage der Gemeinde definiert. Der Gemeinderat nimmt den Beginn der neuen Amtsdauer 2024 – 2028 zum Anlass, die Stossrichtungen vollumfänglich zu überarbeiten, die gegenwärtige Situation erneut vertieft zu analysieren und neue Massnahmen für die Zukunft festzulegen. Der Gemeinderat hält an seiner bisherigen Absicht fest, den Steuerfuss auf 2,30 Einheiten zu belassen und allfällige Ertragsüberschüsse – wie es die Gemeindestrategie vorsieht – zum Schuldenabbau zu verwenden.
Sanierung Sporthalle Berghof: Sonderkredit wird unterschritten
Am 13. Februar 2022 haben die Stimmberechtigten einen Sonderkredit von 7'930'000 Franken für die Sanierung der Sporthalle Berghof bewilligt. Ausgelöst wurde das Projekt durch das schwere Hagelgewitter vom 28. Juni 2021, das die Sporthalle stark beschädigt hatte. Seit dem Schuljahr 2023/2024 ist die Halle für den Schulsport und die Vereine wieder geöffnet. Am 8. August 2024 hat der Gemeinderat die Abrechnung über den Sonderkredit genehmigt. Diese schliesst mit Ausgaben von 7'754'003.10 Franken. Damit wird der von den Stimmberechtigten beschlossene Sonderkredit im Betrage von 7'930'000.00 Franken um 175'996.90 Franken (2.22%) unterschritten. Gründe für die Kostenunterschreitung sind tiefere Baunebenkosten und höhere Beiträge der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern höher aus.
Der Gemeinderat ist sehr erfreut darüber, dass das Projekt innerhalb des bewilligten Sonderkredits vollzogen werden konnte.
Abstimmung über Teilrevision Ortsplanung (ohne Lidl-Umzonung)
Im Weiteren werden die Stimmberechtigten am Abstimmungssonntag vom 24. November 2024 über eine Teilrevision der Ortsplanung befinden. Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung erfolgte im Jahre 2019. Aufgrund von zwischenzeitlichen Erfahrungen in der Anwendung des Bau- und Zonenreglements bei verschiedenen Bauvorhaben als auch diverser revidierter Gesetzgebungen und Praxisänderungen auf kantonaler Ebene, beabsichtigt der Gemeinderat Wolhusen, die kommunalen Planungsinstrumente den aktuellen Gegebenheiten resp. auf Basis der neuen Erkenntnisse anzupassen.
Neben vielen eher redaktionellen Anpassungen im Zonenplan wie auch bei den Gewässerräumen beinhaltet die Vorlage Anpassungen im Zonenplan und im Bau- und Zonenreglement, wie beispielsweise die Umzonung "Hiltenberg" für die Erweiterung der Tennisanlage des Tennisclubs, eine Anpassung des Bebauungsplanpflichtgebiets an der Entlebucherstrasse, Umzonungen im Gebiet Weidring und die Erweiterung der Naturschutzzone auf dem Grundstück Nr. 470, Grundbuch Wolhusen.
In Abweichung zur öffentlichen Auflage nicht mehr Bestandteil der Vorlage ist die Umzonung des Grundstücks Nr. 719, Grundbuch Wolhusen, Menznauerstrasse 73 (ehemals Möbelfabrik Sitzplatz Schweiz AG). Die Eigentümerin Lidl Schweiz AG beabsichtigt, auf dieser Parzelle den Neubau einer Lidl-Filiale zu realisieren. Derweil kam im April 2023 die Gemeindeinitiative "JA zu WOHNEN-EINKAUFEN-ARBEITEN auf den wertvollen 7'498m2 in der Underschlächte" gültig zustande. Die Initiative fordert, dass das Grundstück Nr. 719 von der Arbeitszone I in eine Wohn- und Arbeitszone mit Mindest-Wohnanteil oder in eine reine Wohnzone umgezont wird. Der Gemeinderat hat dieses Anliegen aufgenommen. Konkret ist vorgesehen, das Grundstück Nr. 719 von der Arbeitszone 1 in eine Wohn- und Arbeitszone mit einem Mindestwohnanteil von 50 % umzuzonen.
Der Gemeinderat befindet sich weiterhin in intensiven Gesprächen mit Lidl über die Feinabstimmung der künftigen Zonenbestimmungen für das Grundstück. Um die anderen Vorhaben nicht weiter zu verzögern, hat der Gemeinderat beschlossen, die Umzonung des Grundstücks Nr. 719 aus der Vorlage herauszulösen und gesondert weiter zu behandeln. Voraussichtlich im Frühling 2025 sollen die Stimmberechtigten an der Urne darüber befinden können. Der genaue Termin hängt vom weiteren Verfahrensverlauf ab. Im Übrigen ist eine separate Volksabstimmung über die zustande gekommene Gemeindeinitiative nicht erforderlich, da das Anliegen der Initiative vom Gemeinderat aufgenommen wurde und den Stimmberechtigten unterbreitet wird.
BDO AG soll Revisionsstelle bleiben
Die Stimmberechtigten haben am 24. November 2024 die externe Revisionsstelle für die Jahre 2025 und 2026 zu bestimmen. Die BDO AG, Luzern, soll dabei für zwei weitere Jahre das Mandat erhalten. Die BDO AG ist bereits seit 2008 die Revisionsstelle der Gemeinde. Die Erfahrungen aus den Revisionsprozessen sind durchwegs positiv. Die Prüfungsarbeiten erfolgten in partnerschaftlicher und konstruktiver Zusammenarbeit. Mit dem Wechsel der Mandatsbetreuer bei der BDO AG ist gewährleistet, dass jeweils ein neuer Fokus gesetzt wird und die Gemeinde immer wieder neue Anregungen für die verschiedenen Verwaltungsbereiche erhält.
Änderung des Gemeindevertrages über die Wasserversorgung im Siedlungsgebiet
Im Siedlungsgebiet der Gemeinde Wolhusen ist die Wasserversorgung Werthenstein für die Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser verantwortlich. Grundlage bildet ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den beiden Gemeinden. Gestützt auf diesen Vertrag wird auch das Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Werthenstein für das Wolhuser Siedlungsgebiet als anwendbar erklärt.
Die Gemeinde Werthenstein hat ihre Wasserversorgung einer Organisationsreform unterzogen und das Geschäftsführermodell eingeführt. Dies bedingte auch Anpassungen am Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Werthenstein. Die Werthensteiner Gemeindeversammlung hat das revidierte Reglement am 5. Juni 2024 angenommen. Damit die Änderungen auch für das Wolhuser Vertragsgebiet gelten, ist der öffentlich-rechtliche Vertrag anzupassen. Die Kompetenz dazu liegt bei den Stimmberechtigten.