Aktuelles
Die ersten Steuererklärungen 2024 sind bei den Steuerkunden eingetroffen. Die Zustellung erfolgt bekanntlich etappenweise. Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist auf den persönlich zugestellten Steuerunterlagen aufgedruckt. Es besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung vor Ablauf der Frist im Internet, per E-Mail oder per Telefon zu beantragen. Die Steuersoftware kann auf der Website der Dienststelle Steuern www.steuern.lu.ch heruntergeladen werden. Dort sind auch Erklär-Videos aufgeschaltet, welche beim Ausfüllen behilflich sein können.
Die Steuerkunden haben wiederum die Möglichkeit, Vorauszahlungen für das aktuelle Steuerjahr zu leisten. Ein Blanko-Einzahlungsschein 2025 liegt der Steuererklärung 2024 bei. Für jedes Steuerjahr wird ein separates Steuerkonto geführt. Deshalb sind für Zahlungen an die Staats- und Gemeindesteuern 2025 die neuen Einzahlungsscheine zu verwenden. Das Regionale Steueramt Ruswil bedankt sich für die Anpassung der Daueraufträge.
Die Bundessteuerrechnungen 2024 werden Ende Februar 2025 verschickt. Allgemeiner Fälligkeitstermin für die direkte Bundessteuern 2024 ist der 31. März 2025.
Im Kalenderjahr 2025 beträgt der positive sowie der negative Ausgleichszinssatz 0.75 %. Dieser positive bzw. negative Ausgleichszinssatz kommt ab 1. Januar 2025 sowohl für die Steuerperiode 2025 wie auch für ältere Steuerperioden, für die bis 31. Dezember 2024 noch keine definitive Veranlagung vorliegt, zur Anwendung.
Bei Fragen steht das Regionale Steueramt Ruswil (Telefon 041 496 70 70 oder E-Mail steueramt@ruswil.ch) gerne zur Verfügung.