Auszug aus dem Todeseintrag CIEC (international)
Der Auszug aus dem Todeseintrag CIEC kann von den Familienangehörigen beim für den Todesort (nicht Heimat- oder Wohnort) zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden.
Diese internationale Todesurkunde weist einen viersprachigen Vordruck (deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch) sowie die Übersetzungen in englisch und spanisch auf. Ausländische Behörden können verlangen, dass dieses Dokument eine Beglaubigung (Apostille oder Legalisation) aufweist. Diese müssen Sie bei der Staatskanzlei Luzern einholen und kostet CHF 32.00. Auf Wunsch und gegen Gebühr von CHF 15.00 erledigen wir das gerne für Sie.
In der Regel wird ein Auszug aus dem Todeseintrag benötigt, um den Tod einer Person amtlich zu belegen (z.B. gegenüber einer Versicherungsgesellschaft). Die internationale Todesurkunde belegt, wann und wo eine Person gestorben ist. Sie enthält jedoch keinen Hinweis auf die Todesursache.
Kosten: CHF 30.00 (ohne Porto und Versand)