Nachweis der Heimatorte für schweizerische Staatsangehörige (bisher Bürgerrechtsnachweis)
Der der Nachweis der Heimatorte für schweizerische Staatsangehörige (ehemals Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige) kann nur von der betreffenden Person selbst beim für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden. Das Dokument weist einen viersprachigen Vordruck (deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch) auf.
Auf dem Nachweis der Heimatorte für schweizerische Staatsangehörige ist ersichtlich, wie und wann das Schweizer Bürgerrecht erworben wurde.
Kosten: CHF 30.00 (ohne Porto und Versand)