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Ricarda Roos
Sachbearbeiterin Bürgerrecht
041 492 66 16
Vertreterin Gemeinderat
Esther Roos-Unternährer
Sachbearbeiterin Bürgerrecht
Ricarda Roos
Aufgaben, Verantwortung
Die Kommission
Hier finden Sie die gesetzlichen Unterlagen der Bürgerrechtskommission:
Kommissionsbeschrieb
Bürgerrechtskommission - Geschäftsordnung
Bürgerrechtskommission - Verordnung
Präsident
Christian Kempter
Mitglieder
Kilian Bieri
Ursula Bucher-Zemp
Esther Roos-Unternährer
Claudia Koch-Fellmann
Trudy Stadelmann
Ivan Wüthrich
Ricarda Roos (beratend, ohne Stimmrecht)
Ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen das Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts stellen.
Ausländische Staatsangehörige, welche die Niederlassungsbewilligung C besitzen, seit mindestens 10 Jahre in der Schweiz wohnen, davon seit mindestens 3 Jahren in Wolhusen, können das Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts stellen. Die Gesuchsunterlagen können Sie persönlich am Schalter der Zentralen Dienste, telefonisch oder per E-Mail anfordern. Die wichtigsten Informationen finden Sie im nachfolgend verlinkten Merkblatt:
Merkblatt Erteilung des Schweizer Bürgerrechts für ausländische Staatsangehörige
Ob Sie sich erleichtert einbürgern lassen können, erfahren Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM unter folgenden Links: Erleichterte Einbürgerung sowie Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation
Antworten auf Ihre Fragen zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration finden Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM, unter folgendem Link: Erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation
Das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung können Sie persönlich am Schalter der Zentralen Dienste, telefonisch oder per E-Mail anfordern.
Schweizerinnen und Schweizer, welche mehr als drei Jahre in Wolhusen wohnen, können das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Wolhusen stellen.
Folgende Voraussetzungen müssen gemäss § 17 des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes erfüllt sein:
Weitere wichtige Informationen zum Thema Gesuchsunterlagen, Gebühren sowie allfälliger Verzicht von überzähligen Bürgerrechten finden Sie im Merkblatt "Einbürgerung Schweizer".
Für den Entscheid der Bürgerrechtskommission wird eine Spruchgebühr von CHF 200.00 erhoben. Auf die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr wird verzichtet. Die Kosten bzw. Gebühren von anderen Kantonen bleiben vorbehalten.
Mittels einer Verzichtserklärung kann eine Entlassung aus dem Wolhuser Bürgerrecht beantragt werden.
Sämtliche wichtige Informationen zum Thema Voraussetzungen, Gesuchsunterlagen sowie Gebühren finden Sie im Merkblatt "Entlassung aus dem Bürgerrecht von Wolhusen".
Für den Entscheid der Bürgerrechtskommission wird eine Spruchgebühr von CHF 200.00 erhoben. Auf die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr wird verzichtet. Die Kosten bzw. Gebühren von anderen Kantonen bleiben vorbehalten.