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Bürgerrechtswesen

Ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen das Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts stellen.

Ausländische Staatsangehörige, welche die Niederlassungsbewilligung C besitzen, seit mindestens 10 Jahre in der Schweiz wohnen, davon seit mindestens 3 Jahren in Wolhusen, können das Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts stellen. Die Gesuchsunterlagen können Sie persönlich am Schalter der Zentralen Dienste, telefonisch oder per E-Mail anfordern. Die wichtigsten Informationen finden Sie im nachfolgend verlinkten Merkblatt:

Merkblatt Erteilung des Schweizer Bürgerrechts für ausländische Staatsangehörige

Ob Sie sich erleichtert einbürgern lassen können, erfahren Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM unter folgenden Links: Erleichterte Einbürgerung sowie Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation

Antworten auf Ihre Fragen zur erleichterten Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration finden Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM, unter folgendem Link: Erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation

Das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung können Sie persönlich am Schalter der Zentralen Dienste, telefonisch oder per E-Mail anfordern.

Schweizerinnen und Schweizer, welche mehr als drei Jahre in Wolhusen wohnen, können das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Wolhusen stellen.

Folgende Voraussetzungen müssen gemäss § 17 des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes erfüllt sein:

  • Wohnsitz in den letzten 5 Jahren während 3 Jahren in der Gemeinde Wolhusen, wobei 1 Jahr unmittelbar vor der Einbürgerung ununterbrochen sein muss.
  • Die gesuchstellende Person geniesst in der Gemeinde Wolhusen einen guten Ruf.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Gesuchsunterlagen, Gebühren sowie allfälliger Verzicht von überzähligen Bürgerrechten finden Sie im Merkblatt "Einbürgerung Schweizer".

Für den Entscheid der Bürgerrechtskommission wird eine Spruchgebühr von CHF 200.00 erhoben. Auf die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr wird verzichtet. Die Kosten bzw. Gebühren von anderen Kantonen bleiben vorbehalten.

Merkblatt Einbürgerung Schweizer Staatsangehörige

Gesuch um Erteilung des Wolhuser Bürgerrechts

Mittels einer Verzichtserklärung kann eine Entlassung aus dem Wolhuser Bürgerrecht beantragt werden.

Sämtliche wichtige Informationen zum Thema Voraussetzungen, Gesuchsunterlagen sowie Gebühren finden Sie im Merkblatt "Entlassung aus dem Bürgerrecht von Wolhusen".

Für den Entscheid der Bürgerrechtskommission wird eine Spruchgebühr von CHF 200.00 erhoben. Auf die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr wird verzichtet. Die Kosten bzw. Gebühren von anderen Kantonen bleiben vorbehalten.

Merkblatt Entlassung Wolhuser Bürgerrecht

Gesuch um Entlassung aus dem Bürgerrecht von Wolhusen