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Einwohnerkontrolle

An- und Abmeldungen, Adressänderungen

  • Auskünfte Stimmregister
  • GA-Reservation (Tageskarte Gemeinde)
  • Kontrolle des Krankenkassen-Obligatoriums
  • Unterschriftenkontrolle Initiativen und Referenden
  • Wohnsitzbestätigungen, Lebensbescheinigungen, Interimsausweise ect.

Meldepflicht für Vermieter bzw. Eigentümer gegenüber der Einwohnerkontrolle

Die Vermieter bzw. Liegenschaftsverwaltungen sind gemäss dem kantonalen Niederlassungsgesetz dazu verpflichtet, sämtliche Mieterwechsel (Zu- und Wegzug, interner Wechsel) von Liegenschaften in der Gemeinde Wolhusen gegenüber den Einwohnerdiensten der Gemeinde Wolhusen zu melden. Die Meldungen der Mieterwechsel (unter anderem auch interner Wechsel und Untermieter) können ganz einfach online oder per E-Mail an zentraledienste@wolhusen.ch erfolgen. Bei der Zustellung per E-Mail sind jeweils auch die EGID-Nr. und die EWID-Nr. für die korrekte Zuweisung im Gebäude mitzuteilen. Wer der Meldepflicht trotz Mahnung nicht nachkommt, kann mit Busse bestraft werden.

Weitere Informationen sind auf dem Merkblatt zu finden.

Vor jeder Anmeldung muss bei der alten Gemeinde die Abmeldung vorgenommen werden.
Anschliessend muss die Anmeldung von Gesetzes wegen innert 14 Tagen in Wolhusen erfolgen.


Für schweizerische Staatsangehörige
Für schweizerische Staatsangehörige werden folgende Dokumente zur Anmeldung benötigt:

  • Heimatschein (erhalten Sie bei der Abmeldung)
  • Nachweis der Krankenversicherung (Krankenkasenpolice)
  • Wenn Sie nicht ledig sind: Familienbüchlein oder Familienausweis (allenfalls wird auch Eheschein, Geburtsurkunde oder Scheidungsurteil akzeptiert werden)

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 35.00 (§5 Ziff. 1 GebV)

Für ausländische Staatsangehörige
Für ausländische Staatsangehörige werden folgende Dokumente zu Anmeldung benötigt:

  • Ausländerausweis
  • Reisepass oder Identitätskarte/Personalausweis
  • Nachweis der schweizerischen Krankenversicherung (Krankenkassenpolice)
  • Wenn Sie nicht ledig sind: Familienbüchlein oder Familienausweis (allenfalls wird auch Eheschein, Geburtsurkunde oder Scheidungsurteil akzeptiert)

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 35.00 (§ 5 Ziff. 1 GebV)

Für Wochenaufenthalter/Geschäftsniederlassungen
Für Wochenaufenthalter/Geschäftsniederlassungen muss bei der Wohnsitzgemeinde ein Interimsausweis/Heimatausweis bestellt werden.

Um die Anmeldung vorzunehmen zu können, muss dieser bei der Gemeinde Wolhusen deponiert werden.

Die Anmeldegebühr beträgt CHF 35.00 (§ 5 Ziff. 1 GebV)


Zuzug in die Gemeinde Wolhusen online via eUmzugCH melden.

Eine Abmeldung muss von Gesetzes wegen innert 14 Tagen in Wolhusen erfolgen.

Für schweizerische Staatsangehörige
Für schweizerische Staatsangehörige gilt: Wenn ein Heimatschein hinterlegt ist erhalten Sie diesen aus dem Depot zurück. Dazu müssen Sie den Schriftenempfangsschein vorlegen oder falls Sie diesen nicht mehr besitzen, einen Ausweis.

Für ausländische Staatsagehörige
Für ausländische Staatsagehörige gilt: Zur Abmeldung müssen Sie den Ausländerausweis bei der Gemeinde vorweisen.

Für Abmeldungen werden von der Gemeinde keine Gebühren erhoben.


Wegzug aus der Gemeinde Wolhusen online via eUmzugCH melden.

Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bezogen werden. Zuständigkeitshalber kann die KESB Entlebuch nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil Handlungsfähigkeitszeugnisse ausstellen.

KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil
Bahnhofstrasse 42
6162 Entlebuch
041 482 80 10

info@kesb-entlebuch.ch
www.kesb-entlebuch.ch

Im Kanton Luzern fehlt seit längerer Zeit eine gesetzliche Grundlage zur Ausstellung von Leumundszeugnissen. Aus diesem Grund werden auch von der Gemeinde Wolhusen keine Leumundszeugnisse mehr ausgestellt. Der einwandfreie Leumund wird mit einem Handlungsfähigkeitszeugnis, einem Strafregisterauszug, sowie einem Betreibungsregisterauszug nachgewiesen.

Ein Wohnsitzwechsel innerhalb Wolhusen muss von Gesetzes wegen innert 14 Tagen der Gemeinde gemeldet werden.

Dies kann direkt am Schalter oder via Telefon erfolgen.

Es werden zur Verarbeitung folgende Angaben benötigt.

  • Anschrift/neue Adresse
  • Mietbeginn
  • Anzahl Zimmer und Stockwerk
  • Wohnhaft mit?
  • Wenn bekannt, Namen des Vormieters
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen, welche noch nicht den neuen Ausländerausweis (Kreditkartenformat) besitzen, müssen den Ausweis bei der Gemeinde abgeben. Die neue Adresse wird vom Amt für Migration auf dem Ausweis geändert.

Für Umzüge/Adressänderungen werden von der Gemeinde keine Gebühren erhoben.


Umzug innerhalb der Gemeinde Wolhusen online via eUmzugCH melden.

Das Ausstellen von Pässen und Identitätskarten ist seit März 2010 ausschliesslich eine Kantonsaufgabe. Bei den Gemeinden können keine Ausweise mehr bestellt werden.


Kontakt

Luzerner Polizei
Passbüro
Hallwilerweg 5
Postfach
6002 Luzern
041 228 59 90

Integrationskommission - Liste der Schlüsselpersonen der Gemeinde Wolhusen:

Zuständig: Monika Kindermann

Schlüsselpersonen erklären zugezogenen Migrantinnen und Migranten die wichtigsten Informationen über die Schweiz in ihrer Muttersprache und sind behilflich beim Umgang mit Schulen, Behörden und gemeinnützigen Organisationen. Gemeindestellen, Lehrpersonen, JugendarbeiterInnen, Vereine, Hausärzte oder andere Institutionen können zur sprachlichen Unterstützung sich auch direkt mit einer Schlüsselperson in Verbindung setzen. Die Arbeit der Schlüsselpersonen ist Freiwilligenarbeit. Sie leisten ihren Einsatz unentgeltlich.

Albanisch: Valbona Ismaili, Bergboden 9, 6110 Wolhusen
 

041 490 07 04 / 079 744 60 20 babonaa@hotmail.de

   
Italienisch: Raquel Iglesias Fischer, Kalofenweid 30, 6022 Grosswangen
  041 495 01 19 fischeriglesias@bluewin.ch
   
Persisch: Mojgan Mirzajani, Marktweg 8, 6110 Wolhusen
  041 535 01 51 / 078 907 48 88 mojgan_mirzajani11@yahoo.com
   
Spanisch: Raquel Iglesias Fischer, Kalofenweid 30, 6022 Grosswangen
  041 495 01 19  fischeriglesias@bluewin.ch
   
Serbo-kroatisch:    Milijana Stijak, Spitalmatte 1, 6110 Wolhusen
  041 492 93 60 / 079 228 51 70 milijana.stijak@luks.ch

Ein Strafregisterauszug kann online unter www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter bestellt und bezahlt werden. Die Daten werden am Postschalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Der Auszug wird innert wenigen Tagen dem Besteller per Post zugestellt.