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Geburt

Das Regionale Zivilstandsamt Wolhusen ist für die Beurkundung aller Geburten, welche im Zivilstandskreis Wolhusen stattfinden, zuständig. Eine Geburt muss innerhalb von drei Tagen dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden.

Wenn das Kind im Luzerner Kantonsspital Wolhusen geboren wird, so meldet das Spital die Geburt dem Regionalen Zivilstandsamt Wolhusen. Die Eltern geben dem Spital die erforderlichen Dokumente ab:

Miteinander verheiratete Eltern

  • Meldeschein für Namen, im Original
  • Familienausweis oder Familienbüchlein, im Original

Ledige, verwitwete oder geschiedene Mütter

  • Meldeschein für Namen, im Original
  • Bestätigung einer Kindesanerkennung vor der Geburt (sofern das Kind vor der Geburt anerkannt wurde)
  • Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (sofern das Kind vor der Geburt anerkannt und das gemeinsame Sorgerecht erklärt wurde)

Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige

  • Kopie der Reisepässe
  • Kopie der Ausländerausweise

Ausländische Staatsangehörige werden gebeten mit dem Zivilstandsamt Kontakt auf zu nehmen, damit sie darüber informiert werden können, welche Dokumente aus dem Ausland für die Beurkundung der Geburt eingereicht werden müssen.

Die Einforderung weiterer Dokumente bleibt vorbehalten.

Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innerhalb von 3 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt persönlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch den Arzt/die Ärztin, die Hebamme/den Entbindungspfleger, jede bei der Geburt anwesende Person oder die Mutter erfolgen. Die anmeldende Person muss sich mit einem gültigen Ausweis (Pass oder ID) ausweisen können. Folgende Dokumente werden für die Anmeldung der Geburt benötigt:

  • die Geburtsanzeige der Hebamme, im Original
  • Familienausweis oder Familienbüchlein, im Original
  • Gültiger Pass / gültige ID, im Original
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis, im Original