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Regionales Zivilstandsamt
Menznauerstrasse 13
6110 Wolhusen
041 492 66 77
Das Regionale Zivilstandsamt Wolhusen ist für die Beurkundung aller Geburten, welche im Zivilstandskreis Wolhusen stattfinden, zuständig. Eine Geburt muss innerhalb von drei Tagen dem für den Geburtsort zuständigen Zivilstandsamt gemeldet werden.
Wenn das Kind im Luzerner Kantonsspital Wolhusen geboren wird, so meldet das Spital die Geburt dem Regionalen Zivilstandsamt Wolhusen. Die Eltern geben dem Spital die erforderlichen Dokumente ab:
Miteinander verheiratete Eltern
Ledige, verwitwete oder geschiedene Mütter
Zusätzlich für ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige werden gebeten mit dem Zivilstandsamt Kontakt auf zu nehmen, damit sie darüber informiert werden können, welche Dokumente aus dem Ausland für die Beurkundung der Geburt eingereicht werden müssen.
Die Einforderung weiterer Dokumente bleibt vorbehalten.
Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innerhalb von 3 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt persönlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch den Arzt/die Ärztin, die Hebamme/den Entbindungspfleger, jede bei der Geburt anwesende Person oder die Mutter erfolgen. Die anmeldende Person muss sich mit einem gültigen Ausweis (Pass oder ID) ausweisen können. Folgende Dokumente werden für die Anmeldung der Geburt benötigt: