Dokumente und Registerauszüge können nur für sich selbst bestellt werden. Für andere Personen wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. Telefonische Auskünfte über Personendaten werden nicht erteilt.
Geburts-, Anerkennungs-, Ehe-, Partnerschafts- und Todesurkunden sind beim Zivilstandsamt des Ereignisortes anzufordern. Auszüge aus dem Familienregister sind hingegen bei dem für den Heimatort zuständigen Zivilstandsamt zu bestellen.
Bei schriftlichen Bestellungen benötigen wir folgende Angaben:
- Name und Vorname der betroffenen Person/en
- Datum des Ereignisses (Geburt, Anerkennung, Eheschliessung, Tod)
- Heimatort der betroffenen Person/en
- Name und Vorname der Eltern
- Zustelladresse und Telefonnummer
- Verwendungszweck
Die Dokumente können auch via Onlineschalter bestellt werden.
Die schweizerischen Formulare werden dreisprachig (deutsch, französisch und italienisch) ausgestellt. Die internationalen Formulare weisen einen mehrsprachigen Vordruck auf (deutsch, französisch, italienisch, englisch und spanisch).
Die Gebühren für den Bezug von Dokumenten richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV
Familienbüchlein
Am 1. Januar 2005 wurde das Familienbüchlein durch den Familienausweis (mit roter Hülle) ersetzt.
Zivilstandsereignisse können jederzeit und kostenlos beim Zivilstandsamt des Ereignis- oder Heimatortes im Familienbüchlein nachgeführt werden. Bei Verlust des Familienbüchleins kann kein neues ausgestellt werden. Es kann jedoch beim Zivilstandsamt des Heimatortes jederzeit gegen Gebühr ein Familienausweis bestellt werden.
Auskunft über die Geburtszeit
Möchten Sie Ihre Geburtszeit wissen, so fragen Sie bitte beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsortes nach. Sind Sie im Zivilstandskreis Wolhusen geboren, teilen wir Ihnen die genaue Geburtszeit gerne mittels zivilstandsamtlicher Bestätigung mit.
Aus Datenschutzgründen können wir keine telefonischen Auskünfte erteilen. Informationen über die Geburtszeit werden nur an die betreffende Person persönlich abgegeben.
Die Gebühren für die Bekanntgabe der Geburtszeit belaufen sich auf CHF 12.00 (inkl. Port und Versand).
Apostille / Überbeglaubigung
Falls Sie Ihr Dokument für eine ausländische Behörde benötigen ist es möglich, dass diese, zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung, eine Überbeglaubigung oder eine Apostille durch die Staatskanzlei verlangt. Es handelt sich dabei um eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift der Person, welche die Urkunde ausstellt sowie eine Bestätigung der Eigenschaft, in welcher die unterzeichnende Person gehandelt hat. Weiter wird die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.
Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung. Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularischen Vertretung akzeptiert wird. Apostillen sind nur in den Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.
Für alle anderen Länder gilt, dass die Überbeglaubigung (ohne Apostille) der Staatskanzlei durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden muss.
Apostillen wie auch Überbeglaubigungen ohne Apostille sind bei der Staatskanzlei Luzern einzuholen und kosten CHF 32.00. Es besteht die Möglichkeit, die Dokumente einzusenden oder der Staatskanzlei persönlich vorbeizubringen. Auf Wunsch und gegen Gebühr von CHF 15.00 erledigen wir das gerne für Sie.
Staatskanzlei Luzern
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
041 228 51 11
Staatskanzlei