Skip to navigation (Press Enter) Skip to main content (Press Enter)
    • Seite teilen

Teilungsamt

Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in Wolhusen hatten. 

Es sind insbesondere folgende Aufgaben:

  • Inventarisierung der Erbschaft (inkl. öffentliches Inventar)
  • Eröffnung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen
  • Ausstellung der Erbenbescheinigung
  • Entgegennahme der Erklärung der Erbschaftsausschlagung
  • Aufsicht über die Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und amtlichen Erbenvertreter
  • Mitwirkung bei der Erbteilung
  • Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
  • Veranlagung der Erbschaftssteuern für den Kanton und Gemeinde

Die Dienstleistungen des Teilungsamtes sind gebührenpflichtig.

Für die Eröffnung des Nachlassverfahrens (Sicherungs- und Steuerinventar) einer verstorbenen Person benötigt das Teilungsamt diverse Dokumente. Dazu gehören:

  • Testamente, Ehe- und Erbverträge
  • Aufstellung der Aktiven und Passiven beider Ehegatten per Todestag (Bank- bzw. Depotauszüge, Bescheinigung Hypothekardarlehen)
  • Angaben über Grundeigentum im In- und Ausland
  • Angaben über Eigengut und Errungenschaft der Ehegatten
  • Policen von Lebensversicherungen
  • Adressen der erbberechtigten Personen
  • Angaben über Schenkungen und Erbvorempfänge
  • Weitere der Feststellung des Nachlasses dienende Unterlagen

Über die weiteren Schritte informieren wir Sie gerne am Schalter.